Original-Pressemitteilung
16.02.2011
Strandbadarreal renovieren oder modernisieren?Diese Frage stellt sich die FWG in ihrer internen Diskussion. Unbestritten sei es, in die Infrastruktur des Bereiches Strandbad investieren zu wollen, da es ein wesentlicher Bestandteil des Freizeitgeländes am TWISTESEE ist und von den Bürgern stark frequentiert werde.
Drei Handlungsalternativen
Von der Stadtverwaltung wurden drei Handlungsoptionen erarbeitet, die es sorgfältig gegeneinander abzuwägen gelte, bevor eine Entscheidung getroffen werde. Wesentliches Kriterium der Entscheidungsfindung sollten aber nicht allein die Investitionskosten sein, sondern die Folgekosten in den nächsten 20 Jahren, da diese den laufenden Haushalt belasten würden.
Bei Abbau des Investitionsstaus von ca. 100.000€ (nach ersten Schätzungen) könnte man den derzeitigen Status des Strandbades erhalten. Die Mittel müssten von der Stadt alleine getragen werden, da es hierfür keine Zuschüsse gebe. Nachteilig wären die weiterhin schwierige Verpachtung des Kiosk (z. Zt. keine Pachteinnahmen) und die laufenden Folgekosten bzw. Einnahmeverluste.
Eine umfangreichere Renovierung unter Bezuschussung aus Stadtumbaumitteln wäre eine Alternative. Die Förderfähigkeit werde derzeit geprüft. Der Zuschuss durch die Stadt wäre entsprechend höher.
Als dritte Variante biete sich ein Neubau unter Beibehaltung des derzeitigen Kioskcharakters unter Nutzung aller Fördermittel an.
50% Förderung aus Stadtumbaumitteln (Eigenanteil Nordwaldeck 30%, 15% müsse Bad Arolsen tragen) sowie 50% aus EFRE-Mitteln (EFRE ist ein Infrastruktur-Investitionsprogramm West als Gegenstück zu den Mitteln Ost „Neue Bundesländer“) wären die Maximalförderung. Eine Bezuschussung durch EFRE-Mittel ist an Auflagen gebunden. Die Region Nordwaldeck hat hierbei u.a. ein aktuelles Konzept für ein Tourismusprojekt mit überregionaler Bedeutung nachzuweisen. Gemessen am Gesamtvolumen der angemeldeten Mittel würde dann eine Förderung von 92,5% für einen Strandbadneubau erreicht werden können. Auf die Stadt kämen voraussichtlich Kosten in vergleichbarer Höhe wie bei einer Renovierung zu.
Im Rahmen der Mittel Stadtumbau haben Diemelstadt, Volkmarsen und Twistetal ihre Projekte benamt und zum Teil schon umgesetzt. An den Kosten hierfür hat sich Bad Arolsen vereinbarungsgemäß bereits beteiligt.
Subventionen
Auch innerhalb der FWG werde die Subventionspolitik der EU/ der Bundesrepublik Deutschland sowie des Landes Hessen ständig kritisch hinterfragt. Man müsse aber auch in Bad Arolsen einsehen, dass größere Infrastrukturprojekte von den Kommunen alleine nicht zu bewältigen seien. Da das Gießkannenprinzip nicht mehr greife, müssen, wie beim Stadtumbau Nordwaldeck geschehen, regionale Schwerpunkte gebildet werden. „Es sei auch Aufgabe der Stadtverwaltung und des Bürgermeisters die von den Bürgern gezahlten Steuergelder mittels Fördermittel zum Teil in die Region zurückzuholen“, so der Fraktionsvorsitzende Udo Hoffmann. Bemühe man sich nicht um bereitstehende, zweckgebundene Mittel, laufe man Gefahr, im Vergleich zu Nachbarkommunen abgehängt zu werden. Das könne langfristig nicht das Ziel einer vernünftigen Stadtentwicklung sein. Zudem beschreite die Verwaltung den gleichen Weg wie der private Häuslebauer, der in früheren Zeiten die 7b bzw. 10e Abschreibung zur Finanzierungsunterstützung genutzt habe.
Weitere Bürgerinformation
Die FWG gehe davon aus, dass die Verwaltung kurzfristig eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegen und offensiv über die weiteren Schritte informieren werde. Zugleich fordert die FWG alle Bürger auf sich weiterhin am Entscheidungsprozess „Strandbad“ zu beteiligen.
Zum derzeitigen Stand sei überhaupt noch nicht entschieden in welcher Form in den Bereich Strandbad/TWISTESEE investiert werde.
Eine Option 4, keine Mittel für das Strandbad bereitzustellen, sei für die FWG keine Alternative, da sie mittelfristig das Ende des Strandbades und seiner umliegenden Infrastruktur bedeute.