FWG lässt Vereinfachungen prüfen

24.02.2011

FWG lässt Vereinfachungen für Handel- und Gewerbetreibende prüfen
In regelmäßigen Abständen unterbricht der bestellte Handwerker für mindestens 10 Minuten seine Tätigkeit, um kurz vor Ablauf seiner Parkzeit, für sein vorschriftsmäßig geparktes Fahrzeug einen anderen Parkplatz zu suchen und die Parkscheibe erneut zu stellen. Er wird zu dieser umständlichen Handlung gezwungen, wenn er ein drohendes Bußgeld verhindern will. Derzeit beläuft sich die Strafe je nach Überschreitung zwischen 5,- und 25,- Euro. Ärgerlich nicht nur für Handwerker und Kunden, sondern auch für Anwohner und Umwelt. Nach dem Willen der FWG Bad Arolsen könnte hiermit bald Schluss sein. Auf Antrag der FWG Bad Arolsen, in der Stadtverordnetenversammlung am 17.03.2011, soll der Magistrat der Stadt Bad Arolsen beauftragt werden, die im §46 der StVO gegebenen Möglichkeiten zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen auf Umsetzbarkeit zu prüfen. Im Wesentlichen plädiert die FWG für die Ausgabe von „Sonderparkausweisen auf Antrag“ für Handel- und Gewerbetreibende. Ganz nach dem Motto “kleine Ursache, große Wirkung.“ Der verwaltungstechnische Aufwand dürfte sich in Grenzen halten und die positiven Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger sind nicht von der Hand zu weisen. Für Gewerbetreibende entfielen die unnötigen und störenden Unterbrechungen der Tätigkeit und der Kunde hat nicht mehr das Gefühl, er bezahle für das Umparken von Dienstfahrzeugen. Bei einer Stundenlohnabrechnung der Handwerksbetriebe käme es zu einer echten Einsparung von Kosten für den Endverbraucher. Ganz nebenbei führt dies zu einer geringeren Lärmbelästigung, denn die Anwohner werden um das ein oder andere „Autoanlassen“ erleichtert und die somit nicht mehr freigesetzten Abgase entlasten zudem die Umwelt. Neben einer erheblichen Vereinfachung zur Erbringung von gewerblichen Dienstleistungen, ist dies aus Sicht der FWG Bad Arolsen ein weiteres Signal zu mehr Bürgernähe sowie Stärkung der heimischen Handel- und Gewerbetreibenden.